Im Wege der Kommunalaufsicht ist ein Landrat berechtigt, die Vorlage von Unterlagen und Auskünfte darüber zu verlangen, ob eine private GmbH die Sammlung von Altpapier im Auftrag der Stadt oder als gewerbliche Sammlerin durchführt und wohin der Gewinn daraus geflossen ist. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in dem hier
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