Alle Behörden sind nach dem Berliner Pressegesetz verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Die privaten Interessen einer Kanzlei sind bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit über gezahlte Beraterhonorare nicht schutzwürdig. So das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, in dem es um die Auskunfterteilung über
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